Breitbandausbau im Landkreis Cloppenburg

Die leistungsfähige Breitbandversorgung ist ein entscheidender Standortfaktor und Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und zukunftsfähige Entwicklung, vor allem im ländlichen Raum. Daher engagieren sich der Landkreis Cloppenburg und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemeinsam bereits seit Jahren für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten, den sogenannten „weißen Flecken“. Nach Bundesvorgabe sind dies Ortslagen, in denen lediglich Bandbreiten von weniger als 30 MBit/s zur Verfügung stehen und Telekommunikationsunternehmen (TKU) das Netz nicht mit eigenen Finanzmitteln (eigenwirtschaftlich) ausbauen. Diese unterversorgten Gebiete werden durch den Landkreis und ein Fachplanungsbüro für Breitbandausbau durch ein rechtlich vorgeschriebenes Markterkundungsverfahren identifiziert.

Die Versorgung mit breitbandigem Internet ist bundesweit vordringlich Aufgabe des freien Marktes und damit der Telekommunikationsunternehmen (TKU). Eingriffe von Kommunen sind nur dort rechtlich zulässig, wo ein Marktversagen herrscht. In diesen Gebieten baut der Landkreis Cloppenburg als freiwillige Leistung mit seinen Städten und Gemeinden kontinuierlich das Breitbandnetz mit Fördermitteln aus.

Der Ausbau im Landkreis findet im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells statt. Dies bedeutet, dass die Kommunen dem jeweiligen TKU eine Investitionsbeihilfe für die Erschließung von Gebieten zahlen, die ohne Fördermittel nicht wirtschaftlich durch die Unternehmen ausgebaut werden könnten. Der Landkreis Cloppenburg ist somit durchleitende Stelle für die Fördermittel von Bund, Land, Landkreis und Kreiskommunen, aber nicht Bauherr des Netzes. Diese Verantwortung liegt bei den ausführenden Unternehmen, die nach öffentlichen, meist europaweiten Ausschreibungen, beauftragt werden.

Die Projekte werden mit Fördermitteln des Bundes nach der „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und des Landes Niedersachsen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume“ unterstützt. Die nicht durch Fördermittel gedeckte Wirtschaftlichkeitslücke wird vom Landkreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden je zur Hälfte finanziert.

Aktuelle Informationen zum Ausbau auf der Website des Landkreises