Barrierefreiheit
Erklärung zur Online-Barrierefreiheit
Der Gemeinde Saterland setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Gemeinde Saterland ist bemüht die Webseite im Einklang dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für den Webauftritt der Gemeinde Saterland unter www.saterland.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zum überwiegenden Teil vereinbar. Aufgezeigte Barrieren werden sofern möglich stetig beseitigt (siehe "nicht barrierefreie Inhalte"). Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das Formular “Fehler melden“, welches Sie immer für die betroffene Seite im Kurzmenü unten finden.
Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige PDF-Dateien und Excel-Dateien, die vor April 2025 eingestellt wurden, sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Später eingestellte PDF-Dateien werden optimiert hochgeladen. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände (zum Beispiel beim Amtsblatt) ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.
- Verlinkungen: Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht-barrierefreie Inhalte führen.
- Geodaten und Luftbilder: Es gibt keine Möglichkeit diese Inhalte barrierefrei zu gestalten. Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24.03.2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung. Die letzte Überprüfung fand am 24.03.2025 statt.
Feedback und Kontaktangaben
Unser Ziel ist es, Inhalte so verständlich wie möglich zu gestalten, damit sie für alle Besucher leicht zugänglich sind – unabhängig davon, wie vertraut sie mit der jeweiligen Thematik sind. Falls Ihnen ein Beitrag zu kompliziert erscheint oder Verbesserungspotenzial besteht freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de