Stellvertretende Bürgermeister
Die stellvertretende/n Bürgermeister/-innen werden durch den Gemeinderat gewählt. Sie vertreten den Bürgermeister bei repräsentativen Aufgaben wie z. B. Ehe- und Altersjubiläen oder sie übernehmen die Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses bei Abwesenheit des Bürgermeisters.