Verwaltungfachangestellte/r

Einsatzbereiche: Verwaltungsfachangestellte für den mittleren, allgemeinen Verwaltungsdienst werden in nahezu allen Bereichen der Gemeindeverwaltung zur Bearbeitung regelmäßig wiederkehrender Verwaltungsvorgänge eingesetzt, z. B. in den Bürgerbüros zur Bearbeitung von Pass- oder Meldeanträgen, in der Gemeindekasse oder auch bei den Verwaltungsaufgaben des Sozialamtes.

Die Tätigkeit im mittleren Dienst in der Kommunalverwaltung erfordert viel Verantwortung, Engagement und Kontaktfreudigkeit im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind Ansprechpartner für Bürger, beraten sie, nehmen ihre Anträge entgegen und bearbeiten diese. Sie ermitteln die Tatsachen, z. B. durch Ortsbesichtigung oder Anforderung der jeweiligen Unterlagen und entscheiden die Fälle nach den gesetzlichen Vorschriften.

Einstellungsvoraussetzungen sind:
    • Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Wünschenswert ist ein erfolgreicher Realschulabschluss (oder ein vergleichbarer Abschluss) mit guten Leistungen in den Fächern Mathe und Deutsch.
    • gute Konzentrationsfähigkeit und die Fähigkeit, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern stets angemessen aufzutreten
    • Bereitschaft, sich mit gesetzlichen Vorschriften ausgiebig zu beschäftigen
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
    • Bewerbungsschreiben
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Abschlusszeugnis Ihrer Schule oder das aktuellste Zeugnis, falls Sie noch die Schule besuchen
Ausbildungsbeginn:

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. August. Die Gemeinde Saterland bietet Ausbildungsmöglichkeiten zur/zum Verwaltungsfachangestellten relativ regelmäßig an. Ob Ausbildungsstellen zur Verfügung gestellt werden, wird durch den Verwaltungsausschuss entschieden. Wenn es Ausbildungsstellen gibt, wird dies durch eine Stellenanzeige in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet bekannt gegeben.

Verlauf der Ausbildung:

Als Verwaltungsfachangestellte/r durchlaufen Sie eine Ausbildung von drei Jahren. Der Besuch der Höheren Handelsschule kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Sie gliedert sich in die praktische Ausbildung in der Gemeindeverwaltung und die theoretische Ausbildung am “Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung Oldenburg e. V.“ und darüber hinaus Berufsschulunterricht an der BBS Wechloy (Oldenburg).

In der theoretischen Ausbildung erwerben Sie gute Kenntnisse u. a. im Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Staatsrecht und in vielen anderen Rechtsgebieten, im öffentlichen Finanzwesen, in der Organisation und in wichtigen Teilen der Betriebswirtschaft.

Während der praktischen Ausbildung werden die Auszubildenden in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeindeverwaltung ausgebildet, also z. B. im Einwohnermeldeamt, in der Gemeindekasse, im Sozialamt, im Bauamt usw.

Die Zwischen- und Abschlussprüfung wird am “Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung Oldenburg e. V.“ abgelegt.

Vergütung:

Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung nach den tariflichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst. Sie beträgt ab dem 01.03.2024:

    • im 1. Ausbildungsjahr 1.218,26 €
    • im 2. Ausbildungsjahr 1.268,20 €
    • im 3. Ausbildungsjahr 1.314,02 €

Es handelt sich jeweils um Bruttobeträge

Was dieser Beruf sonst noch bietet:

    • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer Gemeinde-, Stadt-, oder Kreisverwaltung mit der Möglichkeit, durch interne Bewerbungen die Arbeitsbereiche selbst zu beeinflussenNicht nur der Einsatz in der Kommunalverwaltung
    • sondern auch in Universitäten, Kirchen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Rundfunkanstalten und ähnliche Einrichtungen steht Ihnen offen.
    • Umgang mit moderner Informationstechnik
    • Fortbildungsmöglichkeiten
    • Aufstiegsmöglichkeiten durch die Besetzung höherwertiger Stellen, bis zur Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
    • Außerdem kann durch die Teilnahme an Angestelltenweiterbildungslehrgängen die Qualifikation zur Besetzung von Stellen aus dem Bereich des gehobenen Dienstes erworben werden.