Bekanntmachung


25.09.2026

Bekanntmachung

Der Wahlausschuss der Gemeinde Saterland für die Wahl des Seniorenbeirates hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2026 die nachfolgenden Wahlbewerbungen für die Wahl des Seniorenbeirates am 28.10.2026 zugelassen, die hiermit gemäß § 8 Absatz 4 der Wahlordnung in der Fassung vom 16.03.2026 bekannt gemacht werden:

1.

Brauer, Heinrich

Geburtsjahr: 1955

Sedelsberg, Danziger Straße 14

2.

Freymuth, Ottmar

Geburtsjahr: 1964

Scharrel, Eichenkamp 14

3.

Hanneken, Ewald

Geburtsjahr: 1960

Sedelsberg, Am Wall 8

4.

Knelangen, Hermann

Geburtsjahr: 1951

Sedelsberg, Muddeberg 12

5.

Kösters, Helene

Geburtsjahr: 1953

Ramsloh, Hauptstraße 511

6.

Lührs, Roswitha

Geburtsjahr: 1955

Scharrel, Buchenstraße 16

7.

Meyer, Maria

Geburtsjahr: 1956

Strücklingen, Vorm Moor 1

8.

Reens, Johannes

Geburtsjahr: 1956

Strücklingen, Hauptstraße 648

9.

Schulte, Bernadette

Geburtsjahr: 1964

Ramsloh, Tangeweg 3 A

10.

Strohschnieder, Rosa

Geburtsjahr: 1951

Strücklingen, Nord-Süd-Straße 19

11.

Wittke, Anne

Geburtsjahr: 1959

Ramsloh, Hauptstraße 501 A

Die Wahl des Seniorenbeirates findet am 28.10.2026 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnung in der Gemeinde Saterland gemeldet sind. Die Wahllokale sind die jeweiligen Pfarrheime der Gemeindeteile.

Sollte einer/einem Wahlberechtigten die Wahl am Wahltag nicht möglich sein, können ab dem 05.10.2026 Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Saterland, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Die Unterlagen können bis zum fünften Tag vor der Wahl beantragt werden. Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen persönlich ab, kann die Briefwahl vor Ort ausgeübt werden.


In Vertretung



Gralheer


Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.

Saterland, 25.09.2026

In Vertretung




Gralheer