Bekanntmachung zur Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Saterland


22.07.2026

Bekanntmachung

                                                            zur Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Saterland  

Am 28. Oktober 2026 wird in der Gemeinde Saterland ein neuer Seniorenbeirat gewählt. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach der vom Rat beschlossenen und am 01.04.2026 in Kraft getretenen Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Saterland.

Die Wahlperiode der Mitglieder des Seniorenbeirates beträgt fünf Jahre und orientiert sich an der jeweiligen Wahlperiode des Rates der Gemeinde Saterland. Sie beginnt daher am 1. November 2026.

Wahlbewerbungen für die Seniorenbeiratswahl sind spätestens bis

Donnerstag, 10. September 2026, 12:00 Uhr,

beim Wahlleiter der Gemeinde Saterland,

Hauptstraße 507, 26683 Saterland,

schriftlich einzureichen.

Die Bewerbungsformulare sind im Rathaus, Zimmer E.07, erhältlich oder können über die Internetseite der Gemeinde (www.saterland.de) unter Seniorenbeirat heruntergeladen werden.

Die schriftlichen Wahlbewerbungen können nur von einzelnen Wahlberechtigten für sich selbst eingereicht werden. Jede Wahlbewerbung muss von mindestens drei zum Seniorenbeirat Wahlberechtigten durch eigenhändige und handschriftliche Unterschrift unterstützt werden, wobei jede/r Wahlberechtigte nur eine Wahlbewerbung unterstützen kann.

Der Wahlleiter prüft die eingereichten Wahlbewerbungen darauf, ob sie der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Saterland entsprechen. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Wahlbewerbungen möglichst rechtzeitig vor dem 10. September 2026 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlbewerbungen berühren, noch behoben werden können.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am 28. Oktober 2026 das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnung in der Gemeinde Saterland gemeldet sind.

Die Wahlhandlung findet am Mittwoch, 28. Oktober 2026 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Dafür wird in jedem Gemeindeteil ein Wahllokal eingerichtet. Die Wahllokale in den einzelnen Gemeindeteilen sind wie folgt:

Strücklingen:             Pfarrheim St. Georg, Kolpingstraße 2 B, 26683 Saterland

Ramsloh:                   Pfarrheim St. Jakobus, Marktstraße 5, 26683 Saterland

Scharrel:                   Pfarrheim Bonifatiushaus, An der Kirche 4, 26683 Saterland

Sedelsberg:              Pfarrheim Canisiushaus, Zur Sporthalle 3, 26683 Saterland

Das Stimmrecht kann nur im Wahllokal des Gemeindeteiles ausgeübt werden, in dem der/die Wahlberechtigte mit Hauptwohnung gemeldet ist. Die wählende Person weist sich gegenüber dem Wahlvorstand durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder durch die Gesundheitskarte aus.      

Sollte einem Wähler/einer Wählerin die Wahl am Wahltag nicht möglich sein, können bis 5 Werktage vor der Wahl Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde Saterland beantragt werden.

Zu wählen sind insgesamt sieben Mitglieder des Seniorenbeirates. Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 29. Oktober 2026 durch öffentliche Auszählung im Rathaus der Gemeinde Saterland. Der Ort der Auszählung wird im Rathaus durch Aushang bekannt gegeben.

Gemäß § 8 Absatz 6 der Wahlordnung wird die Wahl zum Seniorenbeirat nur durchgeführt, wenn am 10. September 2026, 12:00 Uhr, mindestens 9 gültige Wahlbewerbungen beim Wahlleiter eingegangen sind.

Gesonderte Wahlbenachrichtigungen für alle Wahlberechtigten werden nicht versandt.

Otto


Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.

Saterland, 21. Juli 2026

Otto