Änderung zur Wahlbekanntmachung vom 30. Januar 2026 für die Direktwahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters in der Gemeinde Saterland am 13. September 2026
11.05.2026
Bekanntmachung
Änderung zur Wahlbekanntmachung vom 30. Januar 2026
für die Direktwahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters
in der Gemeinde Saterland am 13. September 2026
Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Gemeinde Saterland gebe ich gemäß § 45 b Abs. 4 in Verbindung mit § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:
Unter Bezugnahme meiner ersten Bekanntmachung vom 30. Januar 2026 teile ich mit, dass sich aufgrund einer Gesetzesänderung vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für Direktwahlen vom 55. Tag auf den 69. Tag vor der Wahl (18:00 Uhr) gemäß § 45 d Abs. 6 NKWG geändert hat.
Die Wahlvorschläge für die Direktwahl sind daher spätestens bis
Montag, 06. Juli 2026, 18:00 Uhr,
beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Saterland,
Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland,
schriftlich einzureichen.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Alle weiteren Inhalte meiner Bekanntmachung vom 30. Januar 2026 bleiben hiervon unberührt.
Gralheer
Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.
Saterland, 11. Mai 2026
Gralheer