Reisepass - Ausstellung

Kurzbeschreibung

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Der deutsche Reisepass ist besonders sicher vor Fälschungen und Dokumentenmissbrauch.

Im November 2005 wurde in Deutschland ein neuer Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke werden spätestens bei Abholung des Passes beim Hersteller und im Bürgeramt gelöscht.

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden. Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Erforderliche Unterlagen:

  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
  • die Lichtbilderstellung erfolgt digital vor Ort

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