Anmeldung Zuzug aus dem Inland - Familie (Wohnsitzanmeldung)
Kurzbeschreibung
ACHTUNG: nur Familien aus dem Inland
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis und/oder Reisepass aller anzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung (wenn kein Eigentum)
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person