Sonstige Wahlen und Abstimmungen

Seniorenbeiratswahl:

Der Seniorenbeirat soll die Interessen und Anliegen der älteren Generation gegenüber Politik und Gesellschaft in der Gemeinde Saterland vertreten. Er ist für die Seniorinnen und Senioren die selbstständige, unabhängige, an keine Weisung gebundene, parteipolitisch neutrale und konfessionsunabhängige Interessenvertretung der Gemeinde Saterland. Der Seniorenbeitrat ist eine freiwillige Einrichtung der Gemeinde Saterland. Er wurde erstmalig im Jahr 2012 ins Leben gerufen. Seit dem Jahr 2016 wird der Seniorenbeirat gewählt.

Die Neuwahl des Seniorenbeirates für die Wahlperiode vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2031 findet am Mittwoch, 28.10.2026, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. In jedem Gemeindeteil wird ein Wahllokal eingerichtet. Das Stimmrecht kann nur in dem Wahllokal des Gemeindeteils ausgeübt werden, in dem die wahlberechtigte Person mit ihrer Hauptwohnung gemeldet ist. Die Wahllokale in den einzelnen Gemeindeteilen sind wie folgt:

  • Strücklingen:              Pfarrheim St. Georg, Kolpingstraße 2 B, 26683 Saterland
  • Ramsloh:                    Pfarrheim St. Jakobus, Marktstraße 5, 26683 Saterland
  • Scharrel:                     Pfarrheim Bonifatiushaus, An der Kirche 4, 26683 Saterland
  • Sedelsberg:                Pfarrheim Canisiushaus, Zur Sporthalle 3, 26683 Saterland

Sollte es nicht möglich sein, am Wahltag persönlich zur Wahl zu gehen, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen können ab dem 05.10.2026 bis fünf Werktage vor der Wahl beim Wahlamt der Gemeinde Saterland persönlich, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am 28.10.2026 um 19:00 Uhr wieder im Rathaus vorliegen.

Für den Seniorenbeirat wahlberechtigt und wählbar sind alle Personen, die

      • am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und
      • mit Hauptwohnung in der Gemeinde Saterland gemeldet sind

Die Auszählung der Stimmen erfolgt am Donnerstag, 29.10.2026, um 09:00 Uhr, öffentlich im Rathaus der Gemeinde Saterland. Der genaue Ort der Auszählung wird im Rathaus durch Aushang bekannt gegeben.

Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlbewerbungen:

Rechtsgrundlagen:

Wahlergebnisse in der Gemeinde Saterland:
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid:

Die Vertretung (Gemeinderat) kann auf Antrag beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Kommune innerhalb von drei Monaten durch Bürgerentscheid entschieden wird.

Mit einem Bürgerbegehren können Bürger/innen beantragen, dass sie im Rahmen eines Bürgerentscheids über eine Angelegenheit ihrer Kommune entscheiden können.

Jede abstimmungsberechtigte Person hat bei einem Bürgerentscheid eine Stimme.

Abstimmungsberechtigt für einen Bürgerentscheid sind alle Personen, die

    • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
    • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens drei Monaten in der Kommune ihren Wohnsitz haben und
    • nicht infolge eines Richterspruches vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Rechtsgrundlagen zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Niedersachsen sind die §§ 32 und 33 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Weitere Informationen zur Kommunalverfassung finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.

Abstimmungsergebnisse in der Gemeinde Saterland:
Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheid

Nähere Informationen hierzu sind unter folgendem Link erhältlich:

https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/volksabstimmungen/volksinitiativen-volksbegehren-volksentscheid-19516.html