Wahlbekanntmachung für die Wahl des Seniorenbeirates


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 20.10.2026

1. Am 28.10.2026 findet in der Gemeinde Saterland die Wahl des Seniorenbeirates statt. Die Wahl dauert von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

2. Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Saterland. In jedem Gemeindeteil wurde dafür ein Wahllokal eingerichtet. Die Wahllokale in den einzelnen Gemeindeteilen sind wie folgt:

Strücklingen:  Pfarrheim St. Georg, Kolpingstraße 2 B, 26683 Saterland

Ramsloh: 
Pfarrheim St. Jakobus, Marktstraße 5, 26683 Saterland
Scharrel; Pfarrheim Bonifatiushaus, An der Kirche 4, 26683 Saterland
Sedelsberg: 
Pfarrheim Canisiushaus, Zur Sporthalle 3, 26683 Saterland

Gesonderte Wahlbenachrichtigungen für alle Wahlberechtigten wurden nicht versandt.

3. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge.

4. Jede wählende Person hat drei Stimmen. Alle drei Stimmen können einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber gegeben oder auf mehrere Bewerber/innen verteilt werden. Wenn mehr als drei Stimmen abgegeben werden, ist der Stimmzettel ungültig!

5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem ihre Stimmen gelten sollen.

6. Das Stimmrecht kann nur im Wahllokal des Gemeindeteiles ausgeübt werden, in dem der/die Wahlberechtigte mit Hauptwohnung gemeldet ist. Die wählende Person weist sich gegenüber dem Wahlvorstand durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder durch die Gesundheitskarte aus.

7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme/n nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

8. Die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.

9. Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein und den Briefwahlunterlagen zu entnehmen.

Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich ab, so soll sie die Gelegenheit haben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels der Hilfe einer anderen Person bedient, so hat diese die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versi-cherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen.

10. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.

11. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

12. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer ande-ren Person bedienen. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver-pflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

13. Zu wählen sind insgesamt sieben Mitglieder des Seniorenbeirates. Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 29. Oktober 2026, 09:00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Saterland.

14. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs bestraft.

In Vertretung

Gralheer

Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.

Saterland, 20.10.2026

In Vertretung

Gralheer