Katastrophenschutz-Leuchttürme in Saterland












Die Gemeinde Saterland hat in den vergangenen Tagen Hinweistafeln zur Ausweisung der vier Sporthallen als Katastrophenschutz-Leuchttürme an den Gebäuden angebracht.

Katastrophenschutz-Leuchttürme sind temporäre Notfall- und Informationsstellen und sollen den Einwohner/innen im Ernstfall Orientierung, Informationen und praktische Hilfe anbieten. Sie dienen bei extremen Ereignissen und länger andauernden, flächendeckenden Schadenereignissen wie z. B. Blackout (Stromausfall) als Anlaufstelle, die für jeden Bürger erreichbar sind. Hier wird versucht, schnelle und unbürokratische Soforthilfe zu leisten.

In Notfällen wie Unwettern, Großeinsatzlagen oder anderen Katastrophen kann es u. a. zu Ausfällen der Stromversorgung, Beeinträchtigungen im Alltag sowie zu Ausfällen von Fest- und Mobilfunknetzen kommen. In solchen Situationen kann auch der Zugang zu Notrufnummern beeinträchtigt sein. Um Sie zuverlässig zu informieren, wurden im Landkreis Cloppenburg Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet.

Bei längerfristigen Krisenszenarien dienen die Leuchttürme als zentrale Anlaufstellen, um auch bei einem Ausfall der herkömmlichen Kommunikationswege Notrufe koordiniert absetzen zu können. Weiterhin stellen die Leuchttürme eine zuverlässige Informationsquelle dar, durch die Einwohner/innen aktuelle Gefahreneinschätzungen, empfohlene Verhaltensmaßnahmen sowie Hinweise zu notwendigen Schutzmaßnahmen erhalten können.

Die Leuchttürme dienen in erster Linie der Informationsweitergabe, bieten medizinische Erstversorgung und allgemeine Hilfestellungen. Hier erhalten die Einwohner/innen Handzettel zur Selbsthilfe und die Möglichkeit zum Aufladen lebenswichtiger medizinischer Geräte.  

Bitte beachten Sie:

Die Leuchttürme dienen nicht als Aufenthaltsort oder Notunterkunft. Eine längerfristige Betreuung findet hier nicht statt. Auch findet hier keine Versorgung mit Lebensmitteln etc. statt.

Die sog. Leuchttürme können im Bedarfsfall nach einer kurzen Vorbereitungszeit durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Hilfsorganisationen und freiwilligen Helfern aktiviert und betrieben werden.

Da der Betrieb nicht allein durch die Gemeindeverwaltung geleistet werden kann, ist die Gemeinde maßgeblich auch auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen. Im Ernstfall sind es genau diese Kräfte, die die Hilfesuchenden an den Leuchttürmen in Empfang nehmen und ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Wer Interesse hat, sich als Helfer im Leuchtturm zu engagieren, kann sich unter katastrophenschutz@lkclp.de oder ordnungamt@saterland.de melden.    

Die vier Standorte der Katastrophenschutz-Leuchttürme in der Gemeinde Saterland:

Der Landkreis Cloppenburg als Untere Katastrophenschutzbehörde hat für alle Katastrophenschutz-Leuchttürme ein einheitliches Erkennungssymbol festgelegt. Damit die Einwohner/innen die Leuchttürme im Ernstfall schnell finden, wurden die Gebäude gut sichtbar mit den entsprechenden Schildern ausgestattet.

Die genauen Standorte der „Leuchttürme“ sind:

  • Sporthalle Ramsloh, Schulstraße 5, Ramsloh
  • Sporthalle Strücklingen, Jahnstraße 2, Strücklingen
  • Sporthalle Scharrel, Am Sportplatz 24, Scharrel  
  • Sporthalle Sedelsberg, Zur Sporthalle 2, Sedelsberg  

Informationen für Ihre persönliche Vorsorgeplanung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter https://www.bbk.bund.de