Bekanntmachung
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25.09.2026 |
Bekanntmachung
Der Wahlausschuss der Gemeinde Saterland für die Wahl des Seniorenbeirates hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2026 die nachfolgenden Wahlbewerbungen für die Wahl des Seniorenbeirates am 28.10.2026 zugelassen, die hiermit gemäß § 8 Absatz 4 der Wahlordnung in der Fassung vom 16.03.2026 bekannt gemacht werden:
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1. |
Brauer, Heinrich Geburtsjahr: 1955 Sedelsberg, Danziger Straße 14 |
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2. |
Freymuth, Ottmar Geburtsjahr: 1964 Scharrel, Eichenkamp 14 |
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3. |
Hanneken, Ewald Geburtsjahr: 1960 Sedelsberg, Am Wall 8 |
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4. |
Knelangen, Hermann Geburtsjahr: 1951 Sedelsberg, Muddeberg 12 |
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5. |
Kösters, Helene Geburtsjahr: 1953 Ramsloh, Hauptstraße 511 |
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6. |
Lührs, Roswitha Geburtsjahr: 1955 Scharrel, Buchenstraße 16 |
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7. |
Meyer, Maria Geburtsjahr: 1956 Strücklingen, Vorm Moor 1 |
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8. |
Reens, Johannes Geburtsjahr: 1956 Strücklingen, Hauptstraße 648 |
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9. |
Schulte, Bernadette Geburtsjahr: 1964 Ramsloh, Tangeweg 3 A |
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10. |
Strohschnieder, Rosa Geburtsjahr: 1951 Strücklingen, Nord-Süd-Straße 19 |
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11. |
Wittke, Anne Geburtsjahr: 1959 Ramsloh, Hauptstraße 501 A |
Die Wahl des Seniorenbeirates findet am 28.10.2026 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnung in der Gemeinde Saterland gemeldet sind. Die Wahllokale sind die jeweiligen Pfarrheime der Gemeindeteile.
Sollte einer/einem Wahlberechtigten die Wahl am Wahltag nicht möglich sein, können ab dem 05.10.2026 Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Saterland, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Die Unterlagen können bis zum fünften Tag vor der Wahl beantragt werden. Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen persönlich ab, kann die Briefwahl vor Ort ausgeübt werden.
In Vertretung
Gralheer
Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.
Saterland, 25.09.2026
In Vertretung
Gralheer