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Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern Jahreswechsel 2025/26
Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern Jahreswechsel 2025/26 Mehr
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Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Gebiet der Gemeinde Saterland
Gemäß § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. I, S. 169), zuletzt geändert durch Art. 18 der Verordnung vom 27.07.2021 (BGBI. I, S. 3146) wird hiermit angeordnet:
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