Anmeldung von Kindern in Kindertagesstätten in Saterland

In der Gemeinde Saterland gibt es insgesamt 7 Kindertagesstätten, davon befinden sich 4 Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, 2 Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und eine Einrichtung in freier Trägerschaft.

Den Anmeldevordruck für den Besuch einer Kindertagesstätte können Sie hier herunterladen.

Bitte speichern Sie den Anmeldevordruck lokal auf Ihrem Endgerät und füllen diesen aus. Anschließend senden Sie den ausgefüllten Vordruck direkt an die Gemeindeverwaltung unter kindergarten-anmeldung@saterland.de. Von dort wird Ihr Antrag zunächst an Ihren Wunschkindergarten 1 weitergeleitet.

Nach dem erfolgreichen Versand Ihrer Anmeldung, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung per Mail zugeschickt. Diese stellt allerdings noch keine Zusage des Betreuungsplatzes dar.

Sofern Sie einer Erwerbstätigkeit/ Ausbildung/ Schule nachgehen, ist für Ihre Anmeldung eine Arbeitszeitbescheinigung (siehe Info) zwingend erforderlich. Bitte reichen Sie diese schnellstmöglich, gerne per Mail (Adressen s. unten), bei Ihrem angegebenen Erstwunsch (Wunschkindergarten 1) wieder ein.

Die Vergabe der Kita-Plätze erfolgt direkt über die gewünschte Einrichtung. Die Hauptaufnahme in den Kindergärten und Krippen erfolgt zum 01.08. eines Jahres. Die Eingewöhnung wird gestaffelt und kann daher zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Aufnahme des Kindes im laufenden Kindergartenjahr (zwischen 01.08. und 31.07.) ist nur möglich, wenn freie Plätze in den Kindertagesstätten vorhanden sind.

Bitte beachten Sie, dass für die Aufnahme des Kindes zum 01.08. Ihre Anmeldung bis zum 31.01. des Jahres eingegangen sein muss. Die Betreuungsplätze werden im März vergeben.

Sollte Ihr Wunschkindergarten 1 Ihnen für Ihr Kind keinen Betreuungsplatz anbieten können, so werden Sie hierüber schnellstmöglich vom Kindergarten informiert. informiert. Ihre Anmeldedaten werden in diesem Fall an den Wunschkindergarten 2 weitergeleitet.

Bei Rückfragen zur Anmeldung stehen die Kindergartenleitungen in den jeweiligen Einrichtungen als Ansprechpersonen zur Verfügung: