Einziehung einer Teilfläche der Gemeindestraße Brachvogel

Autor/in: Bürgermeister Otto

Die im Gemeindeteil Ramsloh gelegene Teilfläche der Gemeindestraße „Brachvogeldamm“, welche Teile der Flurstücke 54 und 46/2 der Flur 16, Gemarkung Ramsloh zur Größe von ca. 4.750 m² umfasst (s. nebenstehende rote Markierung), ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden. Sie wird daher gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 01.04.2024 eingezogen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten des genannten Verwaltungsgerichts einzulegen.

Otto