Hinweis

Ex-ante-Veröffentlichungen

Die Gemeinde Saterland ist gem. § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) in ihrer Funktion als Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer übersteigt, zu informieren.

Ex-post-Transparenz

Die Gemeinde Saterland ist zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz ebenso verpflichtet, diverse Informationen über vergebene Aufträge zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung ist immer dann erforderlich, wenn das jeweilige Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 25.000,- € überschreitet (den entsprechenden Erlass finden Sie am Ende dieser Seite).