V. Förderung des saterfriesischen Sprachunterrichts

5.1 Höhe des Zuschusses zur Förderung des saterfriesischen Sprachunterrichts

5.1.1 Die Gemeinde bezuschusst die aktive Vermittlung des saterfriesischen Sprachgutes durch ehrenamtlichen Sprachunterricht mit einer Aufwandsentschädigung von 7,50 € pro Unterrichtseinheit.

5.1.2 Die Antragstellung für die Sprachförderung erfolgt zentral und ausschließlich über den Seelter Buund. Die Auszahlung erfolgt anschließend jedoch individuell und direkt an die benannten Personen.

5.1.3 Basis bilden jeweils von der ehrenamtlichen Sprachvermittlerin bzw. dem ehrenamtlichem Sprachvermittler geführte und durch den Seelter Buund bestätigte Stundenlisten.

5.1.4 Die Abrechnung der Aufwandsentschädigung erfolgt jeweils jährlich und maximal rückwirkend für zwölf Monate, gerechnet ab Antragseingang.

5.1.5 Der sich nach der Ziffer 5.1.1 ergebende Betrag wird pro ehrenamtlicher Sprachvermittlerin bzw. pro ehrenamtlichem Sprachvermittler und bezogen auf jeweils ein Kalenderjahr auf einen Maximalbetrag von 500,00 € begrenzt.