Bachelor of Arts "Verwaltungswissenschaft"

Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste (Gemeindeinspektor/in)

Einsatzbereiche:

Als Bachelor of Arts (B.A.) Verwaltungswissenschaft arbeiten und entscheiden Sie als Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 2 weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich in Zusammenarbeit mit politischen Gremien, Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, anderen Behörden und Unternehmen. Im Vordergrund stehen dabei auch die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, wobei Sie nicht nur die Sachbearbeitung schwieriger Aufgabengebiete erledigen, sondern durchaus auch Führungspositionen in den Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise besetzen können.

Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • dass Sie Deutscher im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU bzw. nach den beamtenrechtlichen Regelungen sind
  • dass Sie bei der Einstellung das 40. (bei Vorliegen einer Schwerbehinderung das 45.) Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
  • gutes Verständnis für juristische und wirtschaftliche Zusammenhänge
  • eine gute Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit
  • eine gute Konzentrationsfähigkeit und die Fähigkeit, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern stets angemessen aufzutreten
  • die Bereitschaft, sich mit gesetzlichen Vorschriften ausgiebig zu beschäftigen

Für die Zeit der Ausbildung werden Sie zum/zur Gemeindeinspektoranwärter/in ernannt.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis einer Hochschule bzw. Fachhochschule oder das aktuellste Zeugnis, falls Sie noch eine Hochschule bzw. Fachhochschule besuchen

Ausbildungsbeginn:

Das Studium beginnt jeweils am 1. August. Die Möglichkeit eines Studiums wird von der Gemeinde Saterland nicht in jedem Jahr angeboten. Sofern entsprechende Stellen zu besetzen sind, wird dies durch eine Stellenanzeige in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet bekannt gegeben.

Verlauf des Studiums:

Zu Beginn Ihres dreijährigen Studiums werden Sie mit Wirkung ab dem 1. August zum/zur Gemeindeinspektoranwärter/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Sie sind also Studierende/r und Gemeindeinspektoranwärter/in zugleich. Das Studium erfolgt in Form eines 24-monatigen Studiums an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) sowie einer 12-monatigen praktischen Ausbildung in verschiedenen Bereichen der Gemeindeverwaltung und bei einer anderen Behörde.

Ausführliche Informationen zum Verlauf des Studiums erhalten Sie über die Internetseite der HSVN.

In den berufspraktischen Zeiten erfolgt die Ausbildung in verschiedenen Bereichen der Gemeindeverwaltung bzw. in der sogenannten Fremdausbildung bei einer anderen Behörde.

Besoldung:

Die Besoldung während des Studiums beträgt bei Ledigen ohne Kinder zurzeit 1.319,74 €.

Was dieser Beruf sonst noch bietet:

  • abwechslungsreicher Einsatz mit zum Teil sehr unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten
  • Teamarbeit in nahezu allen Einsatzbereichen
  • bei sehr vielen Arbeitsplätzen direkter Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern
  • Umgang mit moderner Informationstechnik
  • Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten