Gleichstellungsbeauftragte

Ziel der Gleichstellungsbeauftragten ist es, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung aller Geschlechter in der Gemeinde beizutragen. Es handelt sich um ein Ehrenamt nach § 38 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), das in der Regel von Bürgerinnen der Gemeinde Saterland wahrgenommen werden kann. Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte wird vom Gemeinderat bestellt.

Die wesentlichen Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten sind u. a.:

  • Mitwirkung bei Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen der Gemeinde, die Auswirkung auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben
  • Beteiligung an Personalentscheidungen und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Personalwaltung
  • Kontaktpflege zu den Beschäftigten der Gemeinde und Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten der Gleichberechtigung
  • Zusammenarbeit mit den entsprechenden Netzwerken, Beratungsstellen und lokalen Akteuren
  • Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger bezüglich vereinbarkeits- und gleichstellungspolitischer Fragen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Der Einsatz der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen ist in den §§ 8 und 9 NKomVG geregelt.

Weitere gesetzliche Regelungen sind