Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 24 in Ramsloh (Gewerbegebiet Ramsloh), 13. Änderung
Der Rat der Gemeinde Saterland hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2020 den Bebauungsplan Nr. 24, 13. Änderung, als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Planzeichnung ersichtlich:
Mit der ortsüblichen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 24,13. Änderung, rechtsverbindlich.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 24, 13. Änderung, treten die entgegenstehenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 außer Kraft.
Der Bebauungsplan mit der Begründung kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus der Gemeinde Saterland, Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, Zimmer E. 20, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie die nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 + 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Saterland, 13.07.2020
Otto