Kommunalwahl am 13. September 2026; Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern


27.02.2026

Bekanntmachung

Kommunalwahl am 13. September 2026;

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern

Gemäß § 10 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in Verbindung mit § 8 Absatz 2 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die in der Gemeinde Saterland vertretenen Parteien und Wählergruppen gebeten, bis zum 20. März 2026 für die Kommunalwahl am 13. September 2026 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als weitere Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss vorzuschlagen.

Für den Gemeindewahlausschuss werden sechs weitere Mitglieder und sechs stellvertretende Mitglieder berufen. Die eingehenden Vorschläge werden in der Regel in der Reihenfolge der Stimmenzahl berücksichtigt, die die Parteien oder Wählergruppen bei der letzten Wahl der Abgeordneten erhalten haben.

Ich weise darauf hin, dass Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf gemäß § 13 Abs. 3 NKWG aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen:

  1. die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 67. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

Sind bis zum 20. März 2026 nicht genügend Wahlberechtigte vorgeschlagen worden, so werden die weiteren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses aus dem Kreis der Wahlberechtigten im Wahlgebiet berufen.

In Vertretung

Bohlken

Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.

Saterland, 27. Februar 2026

In Vertretung

Bohlken