Kommunalwahl am 13. September 2026; Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlberechtigten als Mitglieder für die Wahlvorstände


27.02.2026

Bekanntmachung

Kommunalwahl am 13. September 2026;

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlberechtigten als Mitglieder für die Wahlvorstände

Gemäß § 11 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in Verbindung mit §§ 10 und 11 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die in der Gemeinde Saterland vertretenen Parteien und Wählergruppen gebeten, bis zum 20. März 2026 für die Kommunalwahl am 13. September 2026Wahlberechtigte des Wahlgebietes als weitere Mitglieder für die Wahlvorstände vorzuschlagen.

Für die Wahlvorstände sind jeweils eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher, eine stellvertretende Wahlvorsteherin oder ein stellvertretender Wahlvorsteher sowie nicht weniger als fünf weitere Mitglieder zu benennen.

Ich weise darauf hin, dass Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nach § 13 Abs. 3 NKWG aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen:

  1. die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 67. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

Sind bis zum 20. März 2026 nicht genügend Wahlberechtigte vorgeschlagen worden, so werden die weiteren Mitglieder der Wahlvorstände aus dem Kreis der Wahlberechtigten im Wahlgebiet berufen.

Otto

Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.

Saterland, 27. Februar 2026

Otto