Wahlbekanntmachung für die Gemeindewahl am 13. September 2026

30.01.2026

Wahlbekanntmachung

für die Gemeindewahl am 13. September 2026

Für die Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Saterland gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:

Die Niedersächsische Landesregierung hat durch Verordnung vom 25. Mai 2025 (Nds. GVBl. 36/2025) festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (allgemeine Neuwahlen) am Sonntag, 13. September 2026, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden.

1)     Zahl der Abgeordneten
Für den Gemeinderat der Gemeinde Saterland sind gemäß § 46 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 30 Ratsmitglieder zu wählen.

2)     Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Gebiet der Gemeinde Saterland bildet einen Wahlbereich.

3)     Wahlvorschläge – Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 NKWG).

a)  Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gemäß § 21 Abs. 4 NKWG höchstens 35 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein.

b)  Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf gemäß § 21 Abs. 5 NKWG den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.

4)     Unterstützungsunterschriften

a)  Ein Wahlvorschlag muss – sofern keine Befreiung vom Erfordernis der Unterschriften gegeben ist (vgl. unter b) – von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Eine wahlberechtigte Person darf für die Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Gemeinde Saterland hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde Saterland nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG).


Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der Gemeindewahlleitung, Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, anzufordern.

b)  Von der Verpflichtung zur Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Die Linke (Die Linke)
Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)

5)    Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke können bei der Gemeindewahlleitung, Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, angefordert werden.

6)     Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl - Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl sind gem. § 21 Abs. 2 NKWG spätestens bis

Montag, 20. Juli 2026, 18:00 Uhr,

beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Saterland,

Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland,

schriftlicheinzureichen.

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können. Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen.

7)    Wahlanzeige
Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen (dies trifft für alle Parteien zu, außer für CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE, FDP, Die Linke), können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gem. § 22 NKWG spätestens bis Montag, 15. Juni 2026, 18:00 Uhr, dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen keine Wahlanzeige abgeben.

Gralheer

Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.

Saterland, 30. Januar 2026

Gralheer