Wahlbekanntmachung zur Direktwahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters in der Gemeinde Saterland am 13. September 2026


30.01.2026


Wahlbekanntmachung

zur Direktwahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters

in der Gemeinde Saterland am 13. September 2026

Für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Saterland gebe ich gemäß §§ 16 und 45 b Absatz 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:

1)     Wahltag
Die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Saterland findet am Sonntag, 13. September 2026, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

2)     Stichwahl
Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, 27. September 2026, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Saterland. Die Amtszeit beginnt am 1. November 2026.

3)     Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine wählbare Bewerberin oder einen wählbaren Bewerber enthalten. Die vorgeschlagene Person muss nicht selbst in der Gemeinde Saterland wahlberechtigt sein (§ 45 d Abs. 2 i. V. m. § 21 NKWG). Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der Einzelbewerberin oder dem Einzelbewerber selbst unterschrieben sein (§ 45 d Abs. 3 NKWG).

4)     Unterstützungsunterschriften
Jeder Wahlvorschlag muss außerdem nach § 45 d Abs. 3 Satz 2 NKWG von mindestens 125 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gem. § 45 d Abs. 4 i. V. m. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien befreit:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
Die Linke (Die Linke)

Außerdem sind für den Wahlvorschlag des bisherigen Amtsinhabers keine Unterstützungsunterschriften erforderlich (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde Saterland hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde Saterland nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 45 d Abs. 3 NKWG).

Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der Gemeindewahlleitung, Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, anzufordern.

5)     Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften des § 45 d NKWG sowie der §§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke können bei der Gemeindewahlleitung, Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, angefordert werden.

6)     Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Direktwahl – Einreichungsfrist

Ich fordere die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber hiermit auf, die Wahlvorschläge für die Direktwahl möglichst frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

Die Wahlvorschläge für die Direktwahl sind spätestens bis

Montag, 20. Juli 2026, 18:00 Uhr,
beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Saterland,
Ramsloh, Hauptstraße 507, 26683 Saterland
,

schriftlich einzureichen.

7)    Wahlanzeige
Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen (dies trifft für alle Parteien zu, außer für CDU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD Niedersachsen, Die Linke), können als solche nur dann Wahlvorschläge für die Direktwahl einreichen, wenn sie gem. § 22 NKWG spätestens am Montag, 15. Juni 2026, 18:00 Uhr, dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Teilnahme an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen keine Wahlanzeige abgeben.

Gralheer

Vorstehende Bekanntmachung wird im Internet unter der Adresse www.saterland.de im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ bekannt gemacht.

Saterland, 30. Januar 2026

Gralheer