Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde ist in § 17 der Geschäftsordnung der Gemeinde Saterland geregelt.

  1. Am Anfang einer öffentlichen Sitzung des Rates und der Ausschüsse kann eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Sie findet statt, wenn sich Einwohner/innen auf Nachfrage der/des Vorsitzenden zu Wort melden. Die Fragestunde wird von der/dem Vorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten.
  2. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Saterland kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Sitzung und zu anderen Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen.
  3. Die Einwohnerin, der Einwohner nennt dabei zuerst ihren/seinen Namen sowie den Gemeindeteil, in dem sie oder er wohnhaft ist. Vor- und Zuname des Fragestellers werden nicht im Protokoll vermerkt. Protokolliert wird lediglich: „ein/e Einwohner/in aus dem Gemeindeteil …“
  4. Die Fragen werden von dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selbst beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.