Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen werden unter anderem Volksvertreter/innen für die kommunalen Kreistage und Gemeinderäte gewählt. Darüber hinaus werden bei Direktwahlen die Landrätinnen/Landräte und Bürgermeister/innen gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Bei den Landrätinnen/Landräten und Bürgermeister/innen sind in der ersten Wahlperiode längere Amtszeiten möglich.
Jede wahlberechtigte Person hat für die Kreistags- und Gemeinderatswahl jeweils drei Stimmen, die auf unterschiedliche Bewerber/innen bzw. Parteien/Wählergruppen o. ä. verteilt werden können. Für Landrats- und Bürgermeisterwahlen hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Personen, die
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- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Kommune ihren Wohnsitz haben und
- nicht infolge eines Richterspruches vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen, Rechtsgrundlagen, die Gesamtergebnisse früherer Kommunalwahlen usw. finden Sie auf der Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleitung oder auch unter www.demokratie.niedersachsen.de. Ein Info-Video des niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes zur Kommunalwahl finden Sie hier.