Landtagswahlen
Der Niedersächsische Landtag ist oberstes Verfassungsorgan des Bundeslandes Niedersachsen. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt fünf Jahre.
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein/e Kandidat/in und mit der Zweitstimme eine Partei gewählt.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Personen, die
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben und
- nicht infolge eines Richterspruches vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen, Rechtsgrundlagen, die Gesamtergebnisse früherer Landtagswahlen usw. finden Sie auf der Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleitung. Weitere Informationen gibt es auch unter www.demokratie.niedersachsen.de und unter www.landtag-niedersachsen.de.
Wahlergebnisse in der Gemeinde Saterland: