Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen werden alle fünf Jahre die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen für die Kommunalvertretungen (Kreistage, Gemeinderäte, u. a.) gewählt. Die aktuelle Wahlperiode hat am 01.11.2021 begonnen und wird am 31.10.2026 enden. Die Wahlen für die folgende Wahlperiode vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2031 finden laut Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung am Sonntag, 13.09.2026, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Gleichzeitig werden im Rahmen der allgemeinen Direktwahlen in vielen Kommunen auch Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte (Landrätinnen/Landräte, Bürgermeisterinnen/Bürgermeister) gewählt. Deren Amtszeit wurde auf acht Jahre verlängert. Sie beginnt ebenfalls am 01.11.2026 und endet somit am 31.10.2034. Als Bürgermeisterin/Bürgermeister oder Landrätin/Landrat ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (über 50 %) der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht keine Kandidatin/kein Kandidat diese absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden jeweils bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerbern. Bei der möglichen Stichwahl, die am 27. September 2026 stattfindet, ist Wahlsiegerin/Wahlsieger, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.

In Saterland stehen am Wahltag 30 Sitze im Gemeinderat zur Wahl. Außerdem sind die wahlberechtigten Bürgerinnen/Bürger aufgerufen, die 52 Kreistagsmitglieder sowie eine Landrätin/einen Landrat und eine Bürgermeisterin/einen Bürgermeister zu wählen.

Informationen, Rechtsgrundlagen inkl. Vordrucke zur Bewerberaufstellung finden Sie auf der Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleitung. Weitere Informationen gibt es auch unter www.wahlen-in-niedersachsen.de.

Jede wahlberechtigte Person hat für die Kreistags- und Gemeinderatswahl jeweils drei Stimmen, die auf unterschiedliche Bewerberinnen/Bewerber bzw. Parteien/Wählergruppen o. ä. verteilt werden können. Für Landrats- und Bürgermeisterwahlen hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme.

Wahlberechtigt für die Kommunal- und Direktwahlen sind alle Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Kommune ihren Wohnsitz haben,
  • nicht infolge eines Richterspruches vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Wahlergebnisse in der Gemeinde Saterland: