Osterfeuer
Die Genehmigung zum Abbrennen eines Osterfeuers ist bis spätestens 10 Tage vor Ostern bei der Gemeinde Saterland, Ordnungsamt, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, zu beantragen.
Die Genehmigung zum Abbrennen eines Osterfeuers ist bis spätestens 10 Tage vor Ostern bei der Gemeinde Saterland, Ordnungsamt, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, zu beantragen.