Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit im elektronischen Verkündungsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Saterland“ (Ausgabe 15/2025) öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 120 Abs. 2 und § 119 Abs. 4 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Cloppenburg, Kommunalaufsicht, am 01.07.2025 erteilt worden.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 07. bis einschließlich 17.07.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus, Hauptstraße 507, 26683 Saterland, Zimmer D.20, während der Dienststunden (mittwochs ganztägig geschlossen) öffentlich aus.

Saterland, 02.07.2025


Otto